Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen

§ 1 Allgemeines, Geltungsbereich

(1) Die Angebote, Lieferungen und Leistungen an Kunden in der Schweiz und im Fürstentum Liechtenstein erfolgen ausschliesslich aufgrund dieser Bedingungen. Die Bedingungen werden durch den Kunden durch Auftragserteilung anerkannt und verbindlich akzeptiert.
(2) Da die sichere Anwendung spezielle Kenntnisse erfordert, werden unsere Produkte nur an Ärzte/ Zahnärzte und zahntechnische Labore abgegeben.
(3) Preisänderungen bleiben vorbehalten. Es sind jeweils nur die Preise und Bedingungen der aktuellsten Preisliste und des aktuellen Produktkatalogs gültig. Alle vorherigen Bedingungen verlieren ihre Gültigkeit mit Erscheinen einer neuen Fassung.


§ 2 Angebot, Angebotsunterlagen

(1) Die vom Besteller aufgegebene Bestellung ist ein bindendes Angebot, das wir innerhalb von 2 Wochen durch Zusendung einer Auftragsbestätigung oder Zusendung der Ware anzunehmen berechtigt sind.
(2) An Abbildungen, Zeichnungen, Kalkulationen und sonstigen Unterlagen behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor. Dies gilt auch für solche schriftlichen Unterlagen, die als „vertraulich“ bezeichnet sind. Vor ihrer Weitergabe an Dritte bedarf der Besteller unserer ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung.


§ 3 Preise, Zahlungsbedingungen

(1) Es gelten unsere Preise ab Lager in Basel (Incoterms, aktuellste Fassung) gemäss der letztgültigen Preisliste.
(2) Unsere Preise werden in Schweizer Franken angegeben und verstehen sich rein netto. Die Mehrwertsteuer ist in den Preisen nicht eingeschlossen und wird in gesetzlicher Höhe zusätzlich verrechnet.
(3) Kosten für Versand und Verpackung gehen zu Lasten des Kunden.
(4) Zwischen folgenden Zahlungskonditionen können Sie wählen: 30 Tage netto ab Rechnungsdatum 2 % Skonto mit Lastschriftverfahren LSV (Einzug frühestens nach 5 Tagen)


§ 4 Lieferungen, Lieferzeit

(1) Der Beginn der von uns angegebenen Lieferzeit setzt die Abklärung aller technischen Fragen voraus.
(2) Die Einhaltung unserer Lieferverpflichtungen setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtung des Bestellers voraus. Die Einrede des nicht erfüllten Vertrages bleibt vorbehalten.
(3) Lieferfristen und Liefertermine sind unverbindlich, es sei denn es liegt eine anders lautende schriftliche Vereinbarung vor. Ausdrücklich garantierte Fristen und Termine beziehen sich nur auf den Zeitpunkt der Absendung und der gewählten Versandart.
(4) Standardprodukte können innert 4 Wochen ohne Abzüge gegen Gutschrift zurückgeschickt werden, sofern diese noch original verpackt sind, sämtliche Teile und Anweisungen enthalten sind, und die Verpackung in unversehrtem Zustand ist.
(5) Innerhalb von 12 Monaten nach Lieferschein-/Rechnungsdatum können Sie originalverpackte Ware gegen gleichartige Ware umtauschen.


§ 5 Gefahrenübergang, Verpackungskosten

(1) Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist Lieferung ab Lager Basel vereinbart.
(2) Für den Fall einer von uns nicht zu vertretenden Rücksendung der Ware besteht unsererseits kein Versicherungsschutz; der Besteller trägt in diesem Fall das Risiko der unversicherten Rücksendung der Ware.


§ 6 Mängelgewährleistung, Schadensersatz

(1) Die Gewährleistungsrechte des Bestellers setzen voraus, dass dieser seinen Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist.
(2) Reklamationen und Beanstandungen haben innert 10 Tagen nach Empfang der Ware schriftlich zu erfolgen. Andernfalls gilt die Ware als angenommen.
(3) Soweit ein von uns zu vertretender Mangel der Kaufsache vorliegt, sind wir nach unserer Wahl zur Mangelbeseitigung oder zur Ersatzlieferung berechtigt. Im Fall der Mangelbeseitigung sind wir verpflichtet, alle zum Zweck der Mangelbeseitigung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen, soweit sich diese nicht dadurch erhöhen, dass die Kaufsache nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort verbracht wurde.


§ 7 Gewährleistung, Haftung

(1) Für unsere Produkte gewähren wir eine Gewährleistungsfrist von einem Jahr ab Rechnungsdatum. Die Gewährleistung erlischt vorzeitig, wenn unsachgemässe Änderungen am Produkt vorgenommen werden, oder wenn die gültigen Pflege- und Wartungsanweisungen bzw. die angegebenen Verarbeitungshinweise und Indikationen nicht eingehalten werden.
(2) Die Camlog Produkte sind mit Artikel- und LOT-Nummer versehen, um die Produktidentifikation und Rückverfolgung zu ermöglichen.
(3) Alle Bestandteile des CAMLOG®/CONELOG® Implantatsystems sind optimal aufeinander abgestimmt und Teil eines Gesamtsystems. Die Verwendung von systemfremden Komponenten und Instrumenten kann die Funktion und Sicherheit der CAMLOG Implantatsysteme beeinträchtigen und schliesst jegliche Gewährleistung oder Ersatzleistung durch Camlog aus.
(4) Die anwendungstechnische Beratung zu unseren Produkten erfolgt mündlich, schriftlich, mittels elektronischen Medien oder durch Demonstration. Sie entspricht dem jeweils aktuellen Stand von Wissenschaft und Technik, wie es uns zum Zeitpunkt des Inverkehrbringens des Produktes bekannt ist. Sie entbindet den Benutzer nicht von der Pflicht der persönlichen Prüfung des Produktes auf dessen Eignung für die vorgesehenen Zwecke, Indikationen und Verfahren.
(5) Der Anwender ist verpflichtet, sich regelmässig über den aktuellen Stand des CAMLOG®/CONELOG® Implantatsystems und dessen Anwendung ins Bild zu setzen.
(6) Die Verarbeitung und die Anwendung des fertigen Produktes erfolgen ausserhalb unserer Kontrolle und unterstehen der Verantwortung des Arztes bzw. des Benutzers. Jegliche Haftung für hierbei verursachte Schäden ist ausgeschlossen.
(7) Soweit ein von uns zu vertretender Mangel der Kaufsache vorliegt, sind wir nach unserer Wahl zur Mangelbeseitigung oder zur Ersatzlieferung berechtigt.
(8) Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Besteller Schadenersatzansprüche geltend macht, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit unserer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruht. Weiterhin haften wir nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern wir schuldhaft eine wesentliche Vertragspflicht
verletzt haben.
(9) Weitere Ansprüche, insbesondere auf Schadenersatz oder aus Folgeschäden, sind ausgeschlossen.


§ 8 Gerichtsstand, Erfüllungsort

(1) Der Erfüllungsort für alle Verbindlichkeiten aus Verkauf und Lieferungen ist Basel (Schweiz).
(2) Auf das Vertragsverhältnis mit unseren Kundenund auf die vorliegenden Bedingungen ist ausschliesslich das schweizerische Recht anwendbar.
(3) Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist Basel (Schweiz).


CAMLOG Biotechnologies GmbH
Basel, Oktober 2017